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   BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67   

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https://dejure.org/1967,1624
BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67 (https://dejure.org/1967,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1967 - II B 30.67 (https://dejure.org/1967,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1967 - II B 30.67 (https://dejure.org/1967,1624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines früheren Dienstverhältnisses oder Versorgungsverhältnisses - Ausweitung der früher erdienten Rechte und Anwartschaften - 8. Mai 1945 als Stichtag für die Feststellung des Inhalts der früheren Rechtsverhältnisse - Dauernde Dienstunfähigkeit eines Soldaten ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgeht, sondern nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich nicht beantworteten Rechts frage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgeht, sondern nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich nicht beantworteten Rechts frage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67
    Eine Ausweitung der früher erdienten Rechte und Anwartschaften sieht das Gesetz zu Art. 131 GG - jedenfalls grundsätzlich - nicht vor; es berücksichtigt, im Gegenteil, keineswegs alle im früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis erdienten Rechte und Anwartschaften; es behandelt zahlreiche Beamtenverhältnisse sogar als erloschen (ebenso schon BVerwGE 5, 86 [88 f.]).
  • BVerwG, 18.12.1962 - II C 160.60

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallruhegehalts aus der Besoldungsgruppe A 3 b -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67
    Der Senat hat schon in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 18. Dezember 1962 - BVerwG II C 160.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 13) ausgeführt, daß die Voraussetzungen für die Anwendung der zweiten Alternative des § 109 Abs. 2 BBG in einem solchen Fall nicht erfüllt sind.
  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 94.65

    Bemessung des Ruhegehaltes eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1967 - II B 30.67
    Es besteht auch keine Veranlassung, entsprechend dem Antrag des Klägers im Schriftsatz vom 30. November 1967 die Entscheidung über die Beschwerde bis zur Entscheidung über die Revision in der beim Senat anhängigen Sache BVerwG II C 94.65 auszusetzen, in der die Revision nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen worden ist.
  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 94.65

    Bemessung des Ruhegehaltes eines Soldaten

    Diese Auffassung hat der Senat schon in den Gründen seines den Prozeßbeteiligten bekannten Urteils vom 18. Dezember 1962 - BVerwG II C 160.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 13) in bezug auf die von Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG in den Fassungen vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1288) und vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1297) erfaßten früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes vertreten und im Beschluß vom 5. Dezember 1967 - BVerwG II B 30.67 - aufrechterhalten.
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